Immobilie erben, und dann?
Bei der Erbschaft einer Immobilie, sei es Haus oder Wohnung, treten viele Fragen auf. Die wesentliche Frage ist die der weiteren Verwendung.
Dazu gibt es prinzipiell 3 Möglichkeiten:
1. Selber nutzen
Dies ist die naheliegende Möglichkeit. Doch Vorsicht: gibt es mehrere Erben, so müssen sie ausgezahlt werden. Dazu ist die Feststellung des Wertes nötig. Er bestimmt damit die Höhe des Betrages, der an die weiteren Erben ausgezahlt wird.
Wir empfehlen die Wertermittlung durch eine vereidigten Sachverständigen durchführen zu lassen. Dies hilft, dass niemand übervorteilt wird. Sollte es dennoch zu Streitigkeiten kommen, so kann dieses Gutachten vor Gericht verwendet werden.
2. Vermieten
Dies ist sicher die schwierigste und zeitaufwändigste Lösung, denn die Erbengemeinschaft kann alle Entscheidungen nur gemeinsam treffen. So muss z. B. der Mietvertrag durch alle unterschrieben werden. Auch ist die Wirtschaftlichkeit insgesamt fraglich.
Beispiel:
Wert des Erbes: 250.000 Euro
Anzahl Erben: 5
Monatl. Nettomiete: 1.000 Euro
Jeder Erbe hat damit Anrecht auf 200 Euro monatlich. Allerdings sollten sie nicht ausgezahlt werden, da Rückstellungen für Reparaturen, etc. gebildet werden müssen. So wird nur ein sehr geringer Betrag je Erbe ausgezahlt. Übrigens: Mehrere Erben haften mit ihrem gesamten Privatvermögen gemeinsam für anstehende Rechnungen, falls einer als Zahler ausfällt.
3. Verkaufen
Dies ist die einfachste und häufigste Lösung, denn
- der Anteil je Erbe ist klar definiert
- alle Erben werden befriedigt, die Erbengemeinschaft kann aufgelöst werden
- es entsteht nach dem Verkauf kein weiterer Zeitaufwand
- Streitigkeiten, die oft vor Gericht enden, werden vermieden
- die Erben könne sich auf Ihre Trauer konzentrieren
Was können wir dabei für Sie tun?
Gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich. Unabhängig davon, wie Sie sich letztlich entscheiden, unterstützen wir Sie gerne z. B. durch
- Beschaffung der notwendigen Unterlagen für den Verkauf, bzw. Vermietung
- Verkauf/Vermietung auch von lange leer stehenden Immobilien oder Immobilien mit Renovierungsstau
- Verkauf/Vermietung unter besonderer Berücksichtigung des Faktors Zeit
- Wiederherstellung der Bewohnbarkeit
Dabei reicht unser Spektrum von der Beratung bis zur Umsetzung aller notwendigen Maßnahmen. Bitte kontaktieren Sie uns für ein persönliches Gespräch.